Darum braucht dich Bassersdorf

Wie alle Gemeinden im Kanton Zürich wählt auch die Gemeinde Bassersdorf im Frühjahr 2026 die Gemeindebehörden neu. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich zu überlegen, für ein Behördenamt zu kandidieren.

 

Diese Behörden werden gewählt

Gemeinderat 7 Mitglieder inkl. Präsident/-in
Schulpflege 4 Mitglieder
Sozialbehörde 4 Mitglieder
Rechnungs- und Geschäftsprüfungs­kommission (RGPK) 7 Mitglieder inkl. Präsident/-in
Notariatskreis Bassersdorf 6 Notar/in
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege 9 Mitglieder inkl. Präsident/-in

Wahltermin

Sonntag, 8. März 2026

Allfälliger 2. Wahlgang: Sonntag, 14. Juni 2026

Gemeinde Bassersdorf

Als Parteimitglied oder parteilos kandidieren

Ein Behördenamt in Bassersdorf

Für ein Behördenamt in der Gemeinde Bassersdorf können Sie sowohl als Mitglied einer Partei als auch parteilos kandidieren.

Ihre Kandidatur reicht entweder die Partei für Sie ein oder Sie selbst – zusammen mit den Unterschriften von mindestens 15 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Bassersdorf, die Ihre Kandidatur bestätigen und unterstützen.

Wahlvorschläge für Kandidierende

Wenn Sie für ein Behördenamt kandidieren möchten, können Sie während des sogenannten Vorverfahrens einen Wahlvorschlag einreichen. Dafür braucht es ein Formular, das von mindestens 15 stimmberechtigten Personen der Gemeinde unterschrieben werden muss.

Alle fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge werden veröffentlicht. So wird transparent gemacht, wer offiziell zur Wahl steht. Nur Kandidierende, die auf einem solchen Wahlvorschlag aufgeführt sind, erscheinen auf den offiziellen Wahlunterlagen und haben damit bessere Chancen, gewählt zu werden.

Wahlvorschläge sind bis spätestens am 11. November 2025, 16:30 Uhr beim Gemeinderat Bassersdorf, 8303 Bassersdorf, einzureichen.

Die Wahlvorschlagsformulare finden Sie hier:


Hier erfahren Sie mehr über eine Kandidatur für ein Behördenamt in der Gemeinde Bassersdorf:

Gemeinde Bassersdorf

Kontaktperson

Christian Pleisch

Verwaltungsdirektor

Gemeinde Bassersdorf

Aufgabenbereich und Entschädigung

Was sind die Aufgaben eines Behördenmitglieds in Bassersdorf?

Die Funktionsbeschreibungen der einzelnen Ämter halten fest, welche Aufgaben auf Sie als Mitglied einer Behörde zukommen und mit welchem Zeitaufwand Sie ungefähr zu rechnen haben.

- Gemeindeordnung

- Geschäftsreglement Gemeinderat

- Geschäftsordnung Schule Bassersdorf

- Geschäftsreglement Sozialbehörde

- Geschäftsreglement RGPK

Wie entschädigt Bassersdorf die Tätigkeit in einer Behörde?

Im Mittelpunkt eines Behördenamtes steht das Engagement für das Gemeinwohl – nicht die finanzielle Motivation. Dennoch soll die geleistete Arbeit auch im Milizamt angemessen gewürdigt und entschädigt werden.

In der Entschädigungsverordnung der Gemeinde Bassersdorf (EVO) erfahren Sie, welche Entschädigungen für die Ämter in den verschiedenen Behörden ausgerichtet werden.