Was es braucht

Weder eine Lehre noch eine andere Grundausbildung führen direkt zur Tätigkeit in einer Behörde. Kandidatinnen, Kandidaten und Behördenmitglieder können einer politischen Partei angehören oder parteilos tätig sein.

Wer ein Behördenamt erfolgreich ausüben möchte, bringt mit Vorteil diese Voraussetzungen mit:

  • Abgeschlossene Erstausbildung oder Studium
  • Mindestalter 18 Jahre; sinnvollerweise eine gute Portion Lebenserfahrung
  • Bereitschaft, sich aktiv im Team einzubringen
  • Gute Führungseigenschaften und Kommunikationsfähigkeit
  • Grosses Interesse, Neues zu erlernen
  • Durchhaltevermögen und Umsicht in Krisensituationen
  • Bereitschaft, sich je nach Amt 10 bis 30 Stunden pro Woche einzusetzen – zwischen 20 bis 80 % der Jahresarbeitszeit

Was es bringt

Was zählt, ist die Bereitschaft, die eigene Gemeinde oder Stadt mitzugestalten. Die Motivation, dabei Geld zu verdienen, soll nicht an erster Stelle stehen.

Behördenmitglieder profitieren von einer Vielzahl von attraktiven Perspektiven:

  • Neue Kontakte, Vernetzung mit Menschen und Firmen
  • Begegnungen mit Menschen jeglicher Herkunft und Schicht
  • Sprungbrett für eine Karriere in der Politik
  • Weiterbildungsdiplome und Bestätigungen, nützlich auch im Berufsleben
  • Spannende Einblicke in die Gesetzgebung, die Verwaltung und das Funktionieren des Gemeinwesens
  • Entschädigung gemäss Verordnung, die auch eine Reduktion des beruflichen Pensums erlaubt

Was es bewirkt

Wer in einer Stadt- oder Gemeindebehörde tätig ist, gewinnt Einblicke in die Politik und die Verwaltung und gestaltet diese selbst aktiv mit.

Die konstruktive Mitarbeit in einer Behörde trägt bei zu …

  • einem gut funktionierenden, lebendigen Ort
  • einem sozialen Miteinander aller Einwohnerinnen und Einwohner
  • der Beliebtheit einer Stadt als Wohnort ebenso wie als Standort von Firmen
  • der Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner
  • der Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur und einer intakten Umwelt