Darum braucht dich Wasterkingen

Wie alle Gemeinden im Kanton Zürich wählt auch die Gemeinde Wasterkingen ihre Behörden neu. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich  Gedanken zu machen, ob eine Kandidatur für Sie in Frage kommt.

Diese Behörden werden gewählt

Gemeinderat 5 Mitglieder und aus den Mitgliedern der Präsident
Rechnungsprüfungs­kommission 5 Mitglieder und aus den Mitgliedern der Präsident

Wahltermin

Sonntag, 8. März 2026

Sonntag, 14. Juni 2026

Allfälliger 2. Wahlgang

Gemeinde Wasterkingen

Parteilos kandidieren in Gemeinde ohne Ortsparteien

Für ein Behördenamt in der Gemeinde Wasterkingen  können Sie als parteilos kandidieren, da es keine Ortsparteien gibt.

Ihre Kandidatur reichen Sie selbst ein – zusammen mit den Unterschriften von mindestens 15 stimmberechtigten Einwohnerinnen oder Einwohner der Gemeinde Wasterkingen, die Ihre Kandidatur bestätigen und unterstützen.


Hier erfahren Sie mehr über eine Kandidatur für ein Behördenamt in der Gemeinde Wasterkingen:

Gemeinde Wasterkingen

Kontaktperson

Peter Wunderli

Gemeindeschreiber

Gemeinde Wasterkingen

Aufgabenbereich und Entschädigung

Welche Aufgaben erfüllt ein Behördenmitglied in Wasterkingen?

Die Funktionsbeschreibungen der einzelnen Ämter halten fest, welche Aufgaben auf Sie als Mitglied einer Behörde zukommen und mit welchem Zeitaufwand Sie ungefähr zu rechnen haben.

Hier finden Sie die Funktionsbeschreibungen:

Wie entschädigt Wasterkingen die Tätigkeit in einer Behörde?

Die Ausübung einer Behördentätigkeit erfordert im Milizsystem in erster Linie die Bereitschaft und Freude, sich für das Wohlergehen und die Entwicklung der Gemeinde einzusetzen. Motivation dazu soll nicht in erster Linie die finanzielle Entschädigung sein, aber gute Arbeit soll auch finanziell gewürdigt werden.

Die Bruttojahresentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates bewegt sich je nach Ressort im Rahmen von CHF 14'000 - 18'000; für das Präsidium von CHF 25'000.