In Regensberg wird gewählt

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Regensberg wählen im 2026 ihre Behörden neu, für die kommende Amtsdauer von vier Jahren.

Unsere Gemeinde hat eine reiche Geschichte, die bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht und ist für ihre historischen Sehenswürdigkeiten bekannt, ein mittelalterliches Städtli mit Schloss und einer reformierten Kirche.

Haben Sie Interesse zu kandidieren? Dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt.

Diese Behörden werden gewählt

Gemeinderat 5 Mitglieder
Rechnungsprüfungskommission 5 Mitglieder
Primarschulpflege 5 Mitglieder
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege 5 Mitglieder

Wahltermin

8. März 2026

Allfälliger 2. Wahlgang: 14. Juni 2026

Gemeinde Regensberg

Wie kandidiere ich?

Ein Behördenamt in Regensberg

Ob Sie parteilos oder Parteimitglied sind - alles ist möglich, um zu kandidieren. In der Regel werden die Kandidaturen direkt von der Bewerberin bzw. dem Bewerber eingereicht.

Bei allen Behörden sind Unterschriften von 15 Stimmberechtigten einzureichen, die Ihre Kandidatur bestätigen und unterstützen.

Die Kandidatinnen und Kandidaten werden auf einem Beiblatt zur Wahl aufgeführt.


Hier erfahren Sie mehr über eine Kandidatur für ein Behördenamt in der Gemeinde Regensberg:

Gemeinde Regensberg

Kontaktperson

Nadine, Werder

Gemeindeschreiberin

Gemeinde Regensberg

Aufgabenbereiche und Entschädigung

Aufgaben eines Behördenmitglieds

Jede Gemeinderätin / jeder Gemeinderat nimmt an allen Gemeinderatssitzungen teil. Im Normalfall finden diese Sitzungen alle 3 Wochen statt und dauern ca. 2 Stunden. Je nach Geschäftslast kann eine Sitzung auch kürzer oder länger sein.

Dazu ist jede Gemeinderätin / jeder Gemeinderat für mindestens ein Ressort zuständig und zeichnet dafür verantwortlich. Je nach Ressort kann das zusätzliche Sitzungen (z.B. Absprachen mit dem Sozialdienst, Delegierte für des Gesundheitszentrum Dielsdorf, Delegierter bei der Feuerwehr uvm.) bedingen. Zu jeder Sitzung gehört ein Aktenstudium (mehrheitlich digital) und Vorbereitung, denn die Gemeinderäte haben in der Behörde Stimmpflicht und müssen sich deshalb zu jedem Traktandum eine Meinung bilden können. Wichtig ist ausserdem die gegenseitige Information und der regelmässige Kontakt mit der Gemeindeverwaltung. Je nach Ressort fallen auch unterschiedlich viele Rechnungen an, die zur Zahlung freigegeben werden müssen. Eine regelmässige Kontrolle über den Stand der Ausgaben im Vergleich zum Budget ist ebenfalls wichtig.

Es gibt keine freie Wahl des Ressorts, der Gemeinderat legt an seiner ersten Sitzung für die gesamte Amtsperiode fest, welche Gemeinderätin / welcher Gemeinderat für welches Ressort zuständig ist. Dabei wird auf persönliche Erfahrung Rücksicht genommen. Dienstältere Gemeinderäte haben bei der Zuteilung der Ressorts nach dem Anciennitätsprinzip Vorrang vor den frischgewählten Gemeinderäten. Das Präsidium wird von den Stimmberechtigten festgelegt.

Wie entschädigt die Gemeinde Regensberg die Tätigkeit in einer Behörde?

Klar: Das Geld soll nicht die Hauptmotivation sein, um für ein Behördenamt zu kandidieren. Doch gute Arbeit verdient auch in einem Milizamt eine angemessene finanzielle Vergütung.

In den Entschädigungsverordnungen erfahren Sie, welche Entschädigungen für die Ämter in den verschiedenen Behörden ausgerichtet werden.